Nicht alle Menschen können Bildschirmanwendungen wie z.B. Internetseiten auf die gleiche Weise nutzen. Seh- und Lernbehinderte, Gehörlose und auch ältere Menschen
sowie motorisch Beeinträchtigte benötigen Hilfsmittel, besondere Funktionen und einen auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Zugang zu den dargestellten Inhalten.
Die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) vom 27. April 2002 verpflichtet Websites und Intranetportale des Bundes, entsprechende Vorgaben zu erfüllen (auf Landesebene gelten eigene Bestimmungen).
Doch auch Betreiber privater bzw. kommerzieller Websites sollten auf einen barrierefreien Zugang zu ihren Inhalten achten, um möglichst viele Nutzer zu erreichen. Da sich
die Altersstruktur in den nächsten Jahren verändern wird, geraten die "Silversurfer" (ältere Nutzer) als Zielgruppe zunehmend in den Focus.
Auch die Richtlinien der BITV stellen nur einen Standard dar, der die in den WCAG identifizierten Barrieren betrifft. Da es jedoch faktisch kaum möglich ist, eine Anwendung 100%ig barrierefrei zu machen, spricht man von "Barrierearmut".
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